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   BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62   

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BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62 (https://dejure.org/1963,10)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1963 - VIII B 16.62 (https://dejure.org/1963,10)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1963 - VIII B 16.62 (https://dejure.org/1963,10)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 16, 53
  • NJW 1963, 1466
  • NJW 1963, 1467
  • MDR 1963, 617
  • DVBl 1963, 897
 
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Wird zitiert von ... (230)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.07.1958 - V B 84.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62
    Mit der jetzigen Entscheidung setzt sich der beschließende Senat - ebensowenig wie das auf den angeführten Beschluß vom 7. März 1960 zutrifft - aber auch nicht in Widerspruch mit sonstigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts; die entgegengesetzte Auffassung von Bettermann und von Hanack entbehrt der Grundlage: Der von ihnen angeführte Beschluß des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - beruht auf der folgenden Erwägung: Damit grundsätzliche Bedeutung der Sache im Sinne des § 23 Abs. 1 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1956 (BGBl. I S. 908) anzuerkennen sei, die allein für die Zulassung der Revision erforderlich ist, sei zu verlangen, daß diejenigen Entscheidungen, die miteinander in Widerspruch geraten, zu demselben Rechtsgebiet ergangen sind.
  • BAG, 02.12.1954 - 2 AZR 382/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Begriff der Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62
    Bei dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Dezember 1954, NJW 1955 S. 480, auf das sich Bettermann eingangs bezieht in Übereinstimmung mit Koehler, VwGO, Anm. BV 6 zu § 132, geht es nicht um den hier zur Rede stehenden Fall gleichzeitiger, möglicherweise bewußt parallel geschalteter gesetzlicher Bestimmungen.
  • BVerwG, 03.06.1955 - I B 185.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62
    - Der Beschluß des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 1955 - BVerwG I B 185.54 -, auf den Bettermann und Hanack weiter Bezug nehmen, betrifft ebenfalls nicht den Zulassungsgrund der Divergenz, auf den es hier allein ankommt; der Beschluß ist nicht zu § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG ergangen.
  • BVerwG, 08.01.1955 - I B 178.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62
    Bedenken hiergegen konnten in der Tat beiseite geschoben werden, weil der I. Senat schon früher durch Beschluß vom 8. Januar 1955 - BVerwG I B 178.53 -, Buchholz BVerwG 424.10, Hessen Nr. 2, der den Kritikern des VIII. Senats offenbar unbekannt geblieben ist, die Frage geprüft und dahin entschieden hatte, daß die umstrittene Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht für beide Landesgesetze in der gleichen Weise zu bejahen sei.
  • BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60

    Vorliegen einer abweichenden Rechtsauffassung bei einer in mehreren Gesetzen in

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62
    Das Gericht hat diese Frage - nach erneuter Prüfung - wie schon in seinem Beschluß vom 7. März 1960 - BVerwG VIII B 5.60 -, NJW 1960 S. 979 = DVBl. 1960 S. 364 = ZMR 1960 S. 286, verneint; eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt in einem Falle der hier zur Rede stehenden Art nicht vor.
  • BVerwG, 29.10.1959 - VIII C 25.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62
    Dieser liegt z.B. zugrunde dem Urteil vom 29. Oktober 1959 - BVerwG VIII C 25.59 -, BVerwGE 9, 269 - die hier einschlägigen Ausführungen sind dort nicht abgedruckt -, Buchholz BVerwG 412.3, §§ 1, 2 BVFG Nr. 3 (S. 14), wo es heißt:.
  • BVerwG, 10.05.1961 - IV C 148.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62
    Mit der soeben genannten Entscheidung hat der V. Senat sich vielmehr zugleich gegen die Auslegung des Gesetzes ausgesprochen, die der Beklagte sich zu eigen macht, indem er auf das Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 148.59 -, Buchholz BVerwG 427.3, § 11 Nr. 25 = ZLA 1961 S. 295, Bezug nimmt mit dem Hinweis, hiervon weiche das Berufungsurteil ab.
  • BVerwG, 24.05.1961 - VIII C 445.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62
    Das Bundesverwaltungsgericht hat das Berufungsurteil durch Entscheidung vom 24. Mai 1961 - BVerwG VIII C 445.59 - aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Andere Vorschriften können selbst bei Wortgleichheit in einem anderen systematischen Kontext stehen oder durch die Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebiets geprägt sein und daher verschiedene Inhalte haben (stRspr; Beschlüsse vom 10. April 1963 - BVerwG 8 B 16.62 - BVerwGE 16, 53 und vom 27. Mai 2011 - BVerwG 9 B 29.11 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 30.05.1967 - II B 32.67

    Gewährung von Entlassungsgeld eines Berufsunteroffiziers der früheren Wehrmacht

    Keine Zulassung der Revision nach § 127 Nr. 1 BRRG (F. 1965), wenn die von verschiedenen Oberverwaltungsgerichten erlassenen Urteile, deren Divergenz geltend gemacht wird, jeweils auf der Anwendung von Vorschriften verschiedener Länder beruhen (im Anschluß an BVerwGE 16, 53).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits zu § 53 Abs. 2 Buchst. c des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - und zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO entschieden, daß eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Divergenz nicht vorliegt, wenn das Berufungsurteil auf einer in mehreren Gesetzen wörtlich wiederkehrenden Vorschrift beruht, die angeblich abweichende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch zu einem anderen Gesetz ergangen ist als das Berufungsurteil (vgl. Beschlüsse vom 7. März 1960 - BVerwG VIII B 5.60 - [NJW 1960 S. 979; DVBl. 1960 S. 364] und vom 10. April 1963 - BVerwG VIII B 16.62 - [BVerwGE 16, 53 ff.]).

    Vielfach weichen nämlich scheinbar inhaltsgleiche Vorschriften in Beamten- oder Besoldungsgesetzen verschiedener Länder im Wortlaut voneinander ab; und selbst gleichlautende Vorschriften und die darin verwendeten gleichlautenden Begriffe können - wie schon das Bundesverwaltungsgericht in den Gründen seines Beschlusses vom 10. April 1965 (BVerwGE 16, 53 [57]) hervorgehoben hat - in dem Rahmen und System der Gesetze, in denen sie jeweils enthalten sind, verschiedene Bedeutung haben.

  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 2.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an die

    Eine bloße Gleichartigkeit der Rechtsfrage in verschiedenen Gesetzen bei im Wesentlichen gleichem Wortlaut der in Frage stehenden Bestimmungen genügt nicht (vgl. bereits Beschluss vom 10. April 1963 BVerwG 8 B 16.62 BVerwGE 16, 53).
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